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Das Neueste zum Bau- und Immobilienrecht
[Öffentliches Baurecht]
OVG Berlin-Brandenburg: Kein kommunales Vorkaufsrecht, wenn Grundstück im Bebauungsplan als Wald festgesetzt wird
In einem von KÖNIGER Anwaltskanzlei erwirkten Urteil hat das OVG Berlin-Branden- burg entschieden, dass dem Land Berlin kein kommunales Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zusteht, wenn für ein in Privateigentum stehendes Grund- stück im Bebauungsplan als "Fläche für Wald" festgesetzt ist. mehr >>
[Öffentliches Baurecht]
BVerwG: § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gestattet eine Festsetzung, durch die "je Baugrundstück" eine bestimmte Grundfläche baulicher Anlagen zugelassen wird.
Mit Urteil vom 14.06.2012 (4 CN 5/10) entschied das BVerwG, dass eine Festsetzung in einem Bebauungsplan zulässig ist, mit der die zulässige Grundfläche "je Baugrund- stück" auf 150 qm beschränkt wird. .... mehr >>
[Öffentliches Baurecht]
BVerwG: Eine Veränderungssperre bleibt trotz Aufgabe der Planungsabsicht durch Gemeinde wirksam, wenn die Gemeinde einer Planungspflicht unterliegt
Eine Veränderungssperre wird unwirksam, wenn die Voraussetzungen, die für ihren Er- lass bestehen, während ihrer Geltungsdauer endgültig wegfallen. Dem entsprechend ist allgemein anerkannt, dass eine Veränderungssperre insbesondere dann unwirksam wird, wenn eine Gemeinde die zu Grunde liegende Planungskonzeption dauerhaft aufgibt. ... mehr >>
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Neu und wichtig: |
OVG Berlin-Brandenburg: Kein kommunales Vorkaufsrecht, wenn Grundstück im Bebau- ungsplan als Wald festgesetzt wird
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BVerwG: § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gestattet eine Fest- setzung, durch die "je Bau- grundstück" eine bestimmte Grundfläche baulicher Anlagen zugelassen wird.
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BVerwG: Eine Veränderungs- sperre bleibt trotz Aufgabe der Planungsabsicht durch Gemein- de wirksam, wenn die Gemeinde einer Planungspflicht unterliegt
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BVerwG: Wenn bei der öffent- lichen Auslegung eines Bebau- ungsplanentwurfs ein städtebau- licher Vertrag, auf den in der Be- gründung Bezug genommen wird, nicht ausgelegt wird, stellt dies keinen beachtlichen Ver- fahrensfehler darf.
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