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UNSERE PHILOSOPHIE

 

 

 

Recht und Steuern rund um die Immobilie
- und das aus einem Guss

 

 

 

Wir bieten Ihnen fundierte Antworten auf alle Rechtsfragen, die Ihre Immobilie betreffen.

 

Anders als bei den meisten Kanzleien ist unsere Tätigkeit nicht auf die zivilrechtlichen Bereiche des Bau- und Immobilienrechts beschränkt. Vielmehr sind gerade auch die  öffentlichrechtlichen Bereiche des Bau- und Immobilienrechts - wie z.B. das  Bauplanungs-, Bauordnungs- und Umweltrecht - wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit.

 

Wir wissen, dass nur Ihr wirtschaftlicher Erfolg zählt.

 

Ihre Immobilie ist zumeist Ihr wichtigstes Wirtschaftsgut. Zurecht erwarten Sie daher, dass wir dazu beitragen, den Ertrag Ihrer Immobilie zu steigern und dauerhaft zu sichern. Deshalb gewährleisten wir Ihnen eine Beratung, die auf ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis bedacht ist und auch die steuerlichen Konsequenzen berücksichtigt.

 

Wir bieten Ihnen stets einen konstanten Ansprechpartner.

 

Wir betreiben kein Massengeschäft, bei dem der Mandant zur Nummer wird. Unsere Tätigkeit erbringen wir nur für Mandanten, die zu uns passen. Das ermöglicht es uns, unseren Mandanten eine besonders vertrauensvolle Zusammenarbeit anzubieten.

 

 

 

 
Neu und wichtig:

 

OVG Berlin-Brandenburg: Kein kommunales Vorkaufsrecht, wenn Grundstück im Bebau- ungsplan als Wald festgesetzt wird

    

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BVerwG: § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gestattet eine Fest- setzung, durch die "je Bau- grundstück" eine bestimmte Grundfläche baulicher Anlagen zugelassen wird.

    

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BVerwG: Eine Veränderungs- sperre bleibt trotz Aufgabe der Planungsabsicht durch Gemein- de wirksam, wenn die Gemeinde einer Planungspflicht unterliegt

    

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BVerwG: Wenn bei der öffent- lichen Auslegung eines Bebau- ungsplanentwurfs ein städtebau- licher Vertrag, auf den in der Be- gründung Bezug genommen wird, nicht ausgelegt wird, stellt dies keinen beachtlichen Ver- fahrensfehler darf.

    

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    © 2012 Königer Anwaltskanzlei