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[Mietrecht]

BGH kippt Rechtsprechung des LG Berlin: Nebenkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip ist zulässig

 

In seinem Urteil vom 20.02.2008 hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob der Ver- mieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er statt dessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird.

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[Privates Baurecht]

BGH: Ein Auftraggeber, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen

 

Der Auftraggeber beauftragte den Aufnehmer mit Beton- und Maurerarbeiten. Die Geltung der VOB/B war vereinbart. Nach Abschluss der Arbeiten und Erstellung der Schlussrechnungen behielt der Auftraggeber entsprechend der vertraglichen Vereinba- rung 5 % der korrigierten Rechnungsbeträge als Sicherheit ein. Die Gewährleistungs- fristen liefen für den ersten Bauabschnitt im Mai 1997 und für den zweiten Bauabschnitt im Januar 1998 ab.

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[Privates Baurecht]

BGH: Nur anteilige Umsatzsteuerpflicht für Vergütung bei freier Kündigung

 

Der BGH hat nunmehr grundsätzlich geklärt, dass im Fall der freien Kündigung eines (Bau-)Werkvertrages die geschuldete Vergütung nur anteilig umsatzsteuerpflichtig ist, nämlich soweit sie eine Gegenleistung für bereits erbrachte Leistungen darstellt. Soweit es sich bei ihr der Sache nach um eine Entschädigung handelt, unterliegt sie nicht der Umsatzsteuerpflicht. 

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Neu und wichtig:

 

OVG Berlin-Brandenburg: Kein kommunales Vorkaufsrecht, wenn Grundstück im Bebau- ungsplan als Wald festgesetzt wird

    

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BVerwG: § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gestattet eine Fest- setzung, durch die "je Bau- grundstück" eine bestimmte Grundfläche baulicher Anlagen zugelassen wird.

    

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BVerwG: Eine Veränderungs- sperre bleibt trotz Aufgabe der Planungsabsicht durch Gemein- de wirksam, wenn die Gemeinde einer Planungspflicht unterliegt

    

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BVerwG: Wenn bei der öffent- lichen Auslegung eines Bebau- ungsplanentwurfs ein städtebau- licher Vertrag, auf den in der Be- gründung Bezug genommen wird, nicht ausgelegt wird, stellt dies keinen beachtlichen Ver- fahrensfehler darf.

    

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