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[Öffentliches Baurecht/Umweltrecht]

BVerwG nimmt zu der Frage Stellung, ob einer Tankstelle auch der Lärm zuzurechnen ist, der rechtswidrig von Tankstellenbesuchern verursacht wird 

 

Gemäß Nr. 7.4 der TA Lärm 1998 sind Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage entstehen, dieser Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksich- tigenden Anlagengeräuschen zu erfassen und zu beurteilen. 

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[Privates Baurecht]

BGH hebt auch OLG Brandenburg auf: Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

 

Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrages mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat. 

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[Grundstücksrecht]

BGH: Brandenburg eignete sich rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig Grund- stücke aus der Bodenreform an

 

Der BGH hat mit Urteil vom 07.12.2007 dem Land Brandenburg mit bemerkenswerter Deutlichkeit vorgehalten, sich mit einem Verhalten, das eines Rechtsstaats unwürdig sei und nachhaltig an die Praxis der Verwalterbestellung der DDR erinnert, Grundstücke aus der Bodenreform angeeignet zu haben. Das Urteil hat Bedeutung für mehrere tau- send ähnlich gelagerte Fälle.

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Neu und wichtig:

 

OVG Berlin-Brandenburg: Kein kommunales Vorkaufsrecht, wenn Grundstück im Bebau- ungsplan als Wald festgesetzt wird

    

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BVerwG: § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gestattet eine Fest- setzung, durch die "je Bau- grundstück" eine bestimmte Grundfläche baulicher Anlagen zugelassen wird.

    

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BVerwG: Eine Veränderungs- sperre bleibt trotz Aufgabe der Planungsabsicht durch Gemein- de wirksam, wenn die Gemeinde einer Planungspflicht unterliegt

    

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BVerwG: Wenn bei der öffent- lichen Auslegung eines Bebau- ungsplanentwurfs ein städtebau- licher Vertrag, auf den in der Be- gründung Bezug genommen wird, nicht ausgelegt wird, stellt dies keinen beachtlichen Ver- fahrensfehler darf.

    

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