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Dieter Königer

 

 

 


Rechtsanwalt,
Lehrbeauftragter für öffentliches
Baurecht an der FH Potsdam (bis 2011)

 

 

Rechtsanwalt Dieter Königer ist Gründer und Kopf der KÖNIGER Anwaltskanzlei.

 

 

 

 

 

In den ersten Jahren seiner anwaltlichen Tätigkeit erwarb er zunächst Erfahrung und Expertise in den öffentlich-rechtlichen Bereichen des Immobilienrechts (insbesondere im Bauplanungsrecht und Umweltrecht). Später ergänzte er sein Tätigkeitsspektrum gezielt um die zivilrechtlichen Bereiche des Bau- und Immobilienrechts (insbesondere das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht und das Architektenrecht). 

 

Auf dieser Grundlage bietet er Ihnen kompetente bau- und immobilienrechtliche Beratung aus einem Guss.

 

Aus dem Werdegang

 

 

 
Neu und wichtig:

 

OVG Berlin-Brandenburg: Kein kommunales Vorkaufsrecht, wenn Grundstück im Bebau- ungsplan als Wald festgesetzt wird

    

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BVerwG: § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gestattet eine Fest- setzung, durch die "je Bau- grundstück" eine bestimmte Grundfläche baulicher Anlagen zugelassen wird.

    

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BVerwG: Eine Veränderungs- sperre bleibt trotz Aufgabe der Planungsabsicht durch Gemein- de wirksam, wenn die Gemeinde einer Planungspflicht unterliegt

    

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BVerwG: Wenn bei der öffent- lichen Auslegung eines Bebau- ungsplanentwurfs ein städtebau- licher Vertrag, auf den in der Be- gründung Bezug genommen wird, nicht ausgelegt wird, stellt dies keinen beachtlichen Ver- fahrensfehler darf.

    

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    © 2012 Königer Anwaltskanzlei