Dieter Königer
Rechtsanwalt,
Lehrbeauftragter für öffentliches
Baurecht an der FH Potsdam (bis 2011)
Rechtsanwalt Dieter Königer ist Gründer und Kopf der KÖNIGER Anwaltskanzlei.
In den ersten Jahren seiner anwaltlichen Tätigkeit erwarb er zunächst Erfahrung und Expertise in den öffentlich-rechtlichen Bereichen des Immobilienrechts (insbesondere im Bauplanungsrecht und Umweltrecht). Später ergänzte er sein Tätigkeitsspektrum gezielt um die zivilrechtlichen Bereiche des Bau- und Immobilienrechts (insbesondere das Grundstücksrecht, das Bauvertragsrecht und das Architektenrecht).
Auf dieser Grundlage bietet er Ihnen kompetente bau- und immobilienrechtliche Beratung aus einem Guss.
Aus dem Werdegang