Willkommen
  Aktuell
      News
  Das Konzept
      Philosophie
      Tätigkeitsfelder
  Das Team
       RA Dieter Königer
      Die Mitarbeiter
      Kooperationen
  Kontakt
      So finden Sie uns
      Impressum / Datenschutz
 


 

Werdegang

 

  •  geboren 1964
  •  Studium an den Universitäten Berlin, Freiburg und München
  •  1990/1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Umwelt- und Technikrecht, Trier
  •  ab 1994 Partner der Sozietät Höpken, Königer & Börgers, Rechtsanwälte und Notare (Berlin- Frankfurt/Oder)
  •  seit 1998 Lehrbeauftragter für öffentliches Baurecht an der Fachhochschule Potsdam
  •  ab 2002 Partner der Sozietät SEUFERT Rechtsanwälte (Berlin-München-Leipzig)
  •  01.04.2006 Gründung der KÖNIGER Anwaltskanzlei

 

 

 
Neu und wichtig:

 

OVG Berlin-Brandenburg: Kein kommunales Vorkaufsrecht, wenn Grundstück im Bebau- ungsplan als Wald festgesetzt wird

    

mehr >>

 


 

BVerwG: § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gestattet eine Fest- setzung, durch die "je Bau- grundstück" eine bestimmte Grundfläche baulicher Anlagen zugelassen wird.

    

mehr >>

 


 

BVerwG: Eine Veränderungs- sperre bleibt trotz Aufgabe der Planungsabsicht durch Gemein- de wirksam, wenn die Gemeinde einer Planungspflicht unterliegt

    

mehr >>

 


 

BVerwG: Wenn bei der öffent- lichen Auslegung eines Bebau- ungsplanentwurfs ein städtebau- licher Vertrag, auf den in der Be- gründung Bezug genommen wird, nicht ausgelegt wird, stellt dies keinen beachtlichen Ver- fahrensfehler darf.

    

mehr >>

 


 

 

 

 

 
zum Anfang 
    © 2012 Königer Anwaltskanzlei