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FÜR DAS RECHT RUND UM DIE IMMOBILIE

 

 

 
 

 
 

Die KÖNIGER Anwaltskanzlei steht für 

 

 

sorgfältige, zuverlässige und umfassende Vertretung im Bau- und Immobilienrecht sowie hiermit verbundenen Tätigkeitsfeldern. 

 

 

Die KÖNIGER Anwaltskanzlei bietet 

 

 

Ihnen jeweils einen direkten und beständigen Ansprechpartner ohne die Anonymität einer Großkanzlei. 

 

 
 

Lernen Sie uns kennen.

 

 
Neu und wichtig:

 

OVG Berlin-Brandenburg: Kein kommunales Vorkaufsrecht, wenn Grundstück im Bebau- ungsplan als Wald festgesetzt wird

    

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BVerwG: § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gestattet eine Fest- setzung, durch die "je Bau- grundstück" eine bestimmte Grundfläche baulicher Anlagen zugelassen wird.

    

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BVerwG: Eine Veränderungs- sperre bleibt trotz Aufgabe der Planungsabsicht durch Gemein- de wirksam, wenn die Gemeinde einer Planungspflicht unterliegt

    

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BVerwG: Wenn bei der öffent- lichen Auslegung eines Bebau- ungsplanentwurfs ein städtebau- licher Vertrag, auf den in der Be- gründung Bezug genommen wird, nicht ausgelegt wird, stellt dies keinen beachtlichen Ver- fahrensfehler darf.

    

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